Folgende Brandschutztipps sollten unbedingt befolgt werden:
Ostern: Brandschutztipps für Lager- und Osterfeuer
• Brauchtumsfeuer dürfen nur am
Karsamstag und am 21. Juni, der Sonnwendfeier, angezündet werden.• Ist das Brauchtums-/Lagerfeuer in der
Nähe von weiteren brennbaren Materialien, wie Bäumen oder Sträuchern, aufgebaut?• Ist ein Eimer mit Wasser oder eine
Schaufel für Erde griffbereit?• Es dürfen nur pflanzliche Materialen im trockenen Zustand verbrannt werden.
• Die Verlegung des Osterfeuers auf das nächste Wochenende ist verboten!
• Beobachten Sie das Feuer und führen Sie nach dem Löschen Kontrollen durch.
• Bei großer Trockenheit und Wind ist das Anzünden eines Feuers nicht erlaubt.
• Geben Sie versteckten Tieren eine Fluchtmöglichkeit, indem Sie das brennbare Material vor dem Entzünden noch einmal umschichten.
• Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise der steiermärkischen
Landesregierung.
Weihnachten: Brandschutztipps für Kerzen/Christbäume
• Aufklärung der Angehörigen und Kinder
welche Maßnahmen zu treffen sind, falls es zu einem Brand kommt!• Stehen der Adventkranz bzw. das
Friedenslicht auf einer feuerfesten Unterlage oder auf einer mit Wasser gefüllten Keramikplatte?• Stehen der Adventkranz, das Friedenslicht bzw. der Christbaum in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien?
• Ist das Reisig des Adventkranzes vor dem Entzünden der Kerze mit Wasser besprüht worden?
• Bewahren Sie den Christbaum bis zum Fest möglichst im Freien auf, am besten mit dem Schnittende im Wasser oder im Schnee!
• Steht der Christbaum kippfest?
• Sind alle Kerzen senkrecht angebracht und ist ausreichen Abstand zu anderem brennbaren Weihnachtsschmuck? Dies ist besonders bei Spritzkerzen zu beachten!
• Stehen ein Eimer bzw. eine Gießkanne befüllt mit Wasser oder ein Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite?
• Sind Partydekorationen wie Lampions, Girlanden etc. gut befestigt und von
brennenden Kerzen oder anderen Feuerquellen weit genug entfernt?• Besteht genügend Freiraum für Fluchtwege?
Silvester: Brandschutztipps für Raketen bzw. Feuerwerk
• Feuerwerkskörper der Klasse 2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.
• Zünden Sie die Feuerwerkskörper nicht in geschlossen Räumen oder in der Nähe von größeren Menschengruppen an.
• Achten Sie beim Abfeuern von Raketen auf eine kippfeste Abschusseinrichtung.
• Richten Sie den Feuerwerkskörper nicht auf Personen!
• Jeden Feuerwerkskörper nur ein Mal ordnungsgemäß
anzünden!• Zünden Sie Kracher nicht in Dosen oder Glasflaschen an!
• Sind die Feuerwerksraketen weit genug vom Haus entfernt und vorschriftsmäßig gelagert?