Verhalten im Brandfall


Es brennt! Was ist zu tun?

Alarmieren
Brandmeldung geht vor Brandbekämpfung!!!

Die Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einem Notruf immer bekannt:
• Wer spricht? (Name des Anrufers)
• Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)
• Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Adresse, Anfahrt)
• Wie Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
o eingeschlossene Personen
o Krankenhaus Pflegeheim
o Schule
o Hochhaus

Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht – der Feuerwehreinsatz kostet nichts!
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

Retten (helfen, flüchten)
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!!!

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.

Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.

Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen! Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen am Boden) löschen.

Wenn Sie flüchten können:

• Fenster im Brandraum schließen
• Andere Mitbewohner benachrichtigen
• Türen hinter sich schließen
• Fenster von Fluchtwegen (Stiegen, Gänge) zur Brandrauchentlüftung öffnen
• Keine Aufzüge benützen
• Geordnet und überlegt das Haus verlassen
• Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten
• Vollzähligkeit überprüfen

Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind:

• Entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd
• Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
• Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit nassen Tüchern abdichten
• Erst jetzt, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen
• Machen Sie auf sich aufmerksam
o wenn möglich telefonieren oder
o beim (offenen) Fenster rufen und winken

Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen, daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren!
Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase.

Die Feuerwehr hilft Ihnen mit allen verfügbaren Mitteln und zwar durch:

• Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum
• Freimachen des Fluchtweges
• Rettung über Leiter, Drehleiter oder Hubsteiger
• Bereitstellung von Sprungtüchern oder Sprungkissen
• Hubschrauberrettung vom Dach des brennenden Gebäudes

Verhalten im Brandfall

Löschen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht.
Kenntnisse in der Ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.

Regeln für die Brandbekämpfung 

• Türen und Fenster des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten,
bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten
und Löschmittel vorgenommen werden kann.
• Beim Vorgehen in den Brandraum die Fenster im Stiegenhaus und gegebenenfalls
in den vor dem Brandraum liegenden Räumen öffnen, damit die aus dem Brandraum
strömenden Rauchgase ungehindert ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus
nicht verqualmt wird.
• Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnützung einer Deckung
(Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
• Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
• In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an den Brand heranarbeiten,
dass dieser mit dem Löschstrahl sicher getroffen werden kann.
• Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
• Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten!
• Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand gesehen werden kann.
• Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf
abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder sichtbar werden.

Verhinderung der Brandausbreitung:

Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen.

• Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Brandraum entfernen
• Wichtig: Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich schließen! Brandraum
vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften!
• Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus.
• Klima- und Lüftungsanlagen abstellen, Brandschutzklappen schließen.
• Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren.
• Behälter mit verdichteten oder brennbaren Gasen rechtzeitig ins Freie bringen,
Voraussetzung ist, dass die erhitzte Oberfläche noch mit bloßen Händen
befühlt werden kann.
• Umgebung beobachten: Bei Funkenflug und Flugfeuer in gefährdeten Objekten sämtliche
Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen. Bei Gefährdung durch Funkenflug,
Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdete Bereiche nass halten.

Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes

• Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen
• Einfahrten und Eingänge öffnen
• Rettungs- und Angriffswege freimachen
• Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten
• Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über:
o Lage des Brandherdes
o Eventuell vermisste Personen
o Eventuell noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen
(Kranke, Kinder, alte Menschen)
o Besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien)
o Bedrohte Tiere, besondere Sachwerte
• Feuerwehr einweisen:
o Steigleitungseinspeisungen,
o Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten),
o sonstige Wasserentnahmestellen.
• Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen;
• Selbstschutzhelfer haben vor allem wichtige Orts- und Personenkenntnisse.