Bestimmte Einsatzlagen machen den Einsatz von Fluggeräten erforderlich. Insbesonders dann, wenn zum Beispiel ein Brandherd in unwegsamen oder entlegenen Regionen nicht
erreicht werden kann, werden Hubschrauber zur Unterstützung der Feuerwehrkräfte eingesetzt. Diese besonderen Situationen erfordern von allen Beteiligten eine besondere Taktik und Technik.
Die Feuerwehr Aigen ist durch ihre Nähe zum Militärflugplatz Fiala Fernbrugg in Aigen und des darin stationierten Hubschraubers „Alouette III“ seit den Anfängen des Feuerwehrflugdienstes eng mit der Waldbrandbekämpfung verbunden.
Am 21. März 1977 wurde Die Feuerwehr Aigen zur Stützpunktfeuerwehr zur Bekämpfung von Waldbränden.
In den ersten Jahren mussten „nur“ die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, den Piloten, dem Hubschrauber und dem Gerät geübt werden, sodass die Handhabung mit den Containern, das Arbeiten unterhalb des Hubschraubers, bzw. das Abseilen vom Hubschrauber zum Brandplatz geschult und perfektioniert wurde.
Der Flugdienst wurde seit den bescheidenen Anfängen zu Beginn der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts stetig ausgebaut und hat sich seither vielfach bewährt.
Diese Unterstützung ist für die Feuerwehrkräfte eine unersetzliche Hilfe, vor allem bei Waldbränden, bei Hochwasser, aber auch bei Bränden in hohen Gebäuden (Hochhäuser, Silos, Industrieanlagen) und beim Materialtransport in unwegsames Gelände.
Denken wir einmal daran, welche Vorteile uns der Einsatz von Luftfahrzeugen (insbesondere natürlich der Hubschrauber) bietet: Entfernungen werden verkürzt, Höhenunterschiede und Hindernisse, deren Überwindung einen enormen Aufwand an Kraft und Zeit kosten würde oder gar unmöglich wäre, liegen in wenigen Minuten hinter uns.
Löschwasser, Geräte und andere Lasten können rasch und verhältnismäßig einfach transportiert werden. Die Aufzählung dieser Vorteile lässt sich fortsetzen bis zu der, für die Führung wesentlichen Tatsache, dass man aus der Luft mehr sieht als am Boden. Damit sind bereits die Aufgaben von Luftfahrzeugen im Feuerwehreinsatz skizziert. Es sind dies Erkundung, Beobachtung, Führung und Lufttransport. Damit die Zusammenarbeit Feuerwehr und Luftfahrzeuge klaglos funktioniert, sind einige grundsätzliche Kenntnisse, gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen, sowie gemeinsames Üben Voraussetzung.
Die Flugdienstrichtlinie:
Der Feuerwehrflugdienst des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark gliedert sich daher in 3 große Schwerpunkte und ist in der Richtlinie für Flugdienst geregelt:
Feuerwehrflugeinweiser:
Die Feuerwehrflugeinweiser werden vorwiegend zur Zusammenarbeit mit Hubschraubern bei Verkehrsunfällen zum Einsatz kommen, wenn die Feuerwehr beim Eintreffen des Fluggerätes bereits vor Ort ist. Natürlich sind die Feuerwehrflugeinweiser auch bei allgemeinen Feuerwehreinsätzen (Waldbrände, Unwettereinsätze, u.a.m.), bei welchen Hubschrauber eingesetzt werden, eine wichtige Basiseinheit.
• Erkunden und Vorbereiten von HS-Landeplätzen
• Meldung von Flughindernissen in den Landeplatzbereichen und im Einsatzraum
an den fliegerischen Einsatzleiter (flEL) oder an die Piloten
• Räumen und Freihalten der HS-Landeplätze Absperren der Landeplätze
• Einweisen von Hubschraubern
• Vorbereiten von Lasten für den Lufttransport als Außen- oder Innenlast
• Überwachen von Personen und Gerät am Boden
Feuerwehrflughelfer:
Die Feuerwehr-Flughelfer werden bei Sondereinsätzen in der Zusammenarbeit mit Hubschraubern verwendet, welche auch direkte Arbeiten nach Erfordernis und gesetzlicher und organisatorischer Möglichkeit im und am Hubschrauber erforderlich machen können.
• Mitteilung von Zielpunkten an den flEL oder erforderlichenfalls an die Piloten
• Vorbereiten von Personen für den Lufttransport als Außen- oder Innenlast
• Arbeiten mit Geräten für den Personentransport (Bergedreieck, u.a.m.)
• Beobachten und Melden aus der Luft
• Mithilfe beim Be- und Entladen von Innenlasten
• Mithilfe beim Ein- und Aushängen von Außenlasten
• Wegführen von Evakuierten aus dem Landeplatzbereich
• Seilflüge am Bergetau oder an der Seilwinde bei Brandereignissen in hohen
Gebäuden oder im unwegsamen Gelände, bei Einsätzen nach
Naturkatastrophen (Hochwasser, Muren-, Lawinenabgänge, u.a.m.) und bei
sonstigen technischen Schadensereignissen.
Flugdienststaffel:
In der Steiermark sind für Einsätze mit Unterstützung von Luftfahrzeugen 3 Staffeln stationiert:
FLUGDIENSTSTAFFEL STEIERMARK NORD
FF Aigen im Ennstal – Zuständig für die Bezirke: Liezen,
Leoben-Nord (Einsatzgrenze Präbichl)
FLUGDIENSTSTAFFEL STEIERMARK OST + SÜD
FF Kapfenberg Stadt – Zuständig für die Bezirke: Bruck a.d. Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg, Leibnitz, Leoben-Süd (Einsatzgrenze Präbichl), Mürzzuschlag, Radkersburg, Voitsberg, Weiz
FLUGDIENSTSTAFFEL STEIERMARK WEST
FF Scheifling – Zuständig für die Bezirke: Judenburg, Knittelfeld, Murau
Die Aufgaben der Flugdienststaffeln sind die Unterstützung der Örtlichen Feuerwehren bei:
• Brandeinsätze (in unwegsamen und/oder alpinem Gelände, in großen Höhen)
• Technische Einsätze (Flugzeugabsturz, Fahrzeugabsturz,
Menschenrettung in unwegsamen Gelände, Forstunfälle)
• Sicherheitsdienste bei Großveranstaltungen, Naturkatastrophen
(Muren-, Lawinenabgänge, Hochwasser)
Der Alarmierungsablauf:
Die Alarmierung (Ausgenommen Verkehrsunfälle und Rettungseinsätze) hat unbedingt über den Dienstweg zu erfolgen.
Die Einsatzleitung fordert über die Bezirksalarmzentrale
„Florian Liezen“ die Hubschrauberunterstützung an.
Die Anforderung wird an die Landeswarnzentrale weitergeleitet welche die weiteren Schritte veranlasst.
Für Katastrophenfälle wie Waldbrände ist das Bundesministerium für Inneres zuständig.
Aufgrund dieser Zuständigkeit wird als erste Unterstützung die Flugeinsatzstelle Graz alarmiert.
Erst wenn die Ressourcen des Bundesministerium für Inneres nicht mehr ausreichen, oder keine Maschinen zur Verfügung stehen, kann beim Bundesministerium für Landesverteidigung ein Assistenzeinsatz angefordert werden.
Die Flugdienstbeauftragten der Feuerwehr Aigen:
HBI d. F. Ing. Fritz Josef jun. | von | 2007 | bis | 2017 | |
OBI a.d. Tiefenbacher Manfred | von | 2017 | bis |