Verhalten bei Verkehrsunfällen!

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall in die Situation kommen als einer der Ersten an die Unfallstelle zu gelangen oder sind Sie selbst in einem involviert, so sind folgende Schritte zu beachten:

• Unfallstelle absichern!

• Rettungskräfte alarmieren bzw. alarmieren lassen!

• Verletzten Personen Erste Hilfe leisten!

• Der Polizei als Zeuge zur Verfügung stehen.
Gerade bei Verkehrsunfällen sammeln sich meist durch die Behinderung auf der Verkehrsfläche mehrere Passanten an. Damit diese Personen nicht zu „Schaulustigen“ werden, ergreifen Sie Initiative und teilen Sie diese direkt ein (z.B. Notruf absetzten, Unfallstelle absichern, Rettungskräfte einweisen…). Vor allem für betroffene Verunglückte gibt es nichts Unangenehmeres wie Schaulustige und selbsternannte Unfallanalytiker.

Unfallstelle absichern:

Unter „Absichern einer Unfallstelle“ versteht man, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen sind um so weitere Unfälle zu vermeiden. In erster Linie sollte das Absichern einer Unfallstelle durch das Aufstellen eines Pannendreiecks erfolgen.
Zusätzlich kann auch ein Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf die Unfallstelle aufmerksam machen.

Auf Freilandstraßen muß ein Pannendreieck aufgestellt werden

  • Wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle
  • bei schlechter Sicht
  • bei Dämmerung oder bei Dunkelheit zu stehen gekommen ist

Das Pannendreieck ist auf dem verlegten Fahrsteifen in der Nähe des Fahrbanrandes auf zu stellen. Das Dreieck sollte so aufgestellt sein, dass es ab dem Zeitpunkt des Erkennens des Pannendreiecks genug Zeit und Platz zum Ausweichen bleibt.

Zur Absicherung gibt es keine offiziellen Meterangaben bzw. Regeln mehr. Das sind nur Zirka Angaben.

Rettungskräfte alarmieren:

Besonders wichtig ist das Alarmieren bzw. Alarmieren lassen der Rettungskräfte. Hierzu finden Sie im Ordner „Verhalten im Brandfall“ wichtige Hinweise.

Verletzten Personen Erste Hilfe leisten:

Gibt es an der Unfallstelle verletzte oder geschockte Personen, ist diesen unverzüglich Erste Hilfe zu leisten. Befinden sich die Unfallbeteiligten noch in den Fahrzeugen, ist die Unfallstelle abgesichert und drohen keine weiteren Gefahren, wie z.B. eine Brandentwicklung, so belassen Sie die Personen im Fahrzeug!
Befindet sich jedoch die verunglückte Person unmittelbar in einem Gefahrenbereich, so müssen Sie die Person aus der Gefahrenzone bringen (z.B. Person aus brennendem Fahrzeug ziehen). Diese Beurteilung müssen Sie treffen.

Haben Sie keine Angst etwas falsch zu machen, denn: Die unterlassene Hilfe ist die Folgenschwerste!

Alle weiteren Maßnahmen (Lagerung, Blutstillung, Versorgung von Wunden) erfolgen danach. Geschockte Personen neigen zu Handlungen, welche zur Folge haben könnten, dass sie weiteren Gefahren ausgesetzt sind (z.B. davonlaufen, herumirren auf der Verkehrsfläche). Bleiben Sie bei den Verunglückten und beruhigen Sie sie mit Gesprächen. Kleine Gesten wie z.B. das Halten einer Hand können oft Wunder wirken und vermitteln das Gefühl „nicht alleine zu sein“.
Helfen Sie Unfallopfern immer so, wie Sie sich Hilfe für sich selbst erwarten würden und denken Sie nicht vorrangig an die Fehler die Sie machen könnten.