Folgende Brandschutztipps sollten unbedingt befolgt werden:

Ostern: Brandschutztipps für Lager- und Osterfeuer

Osterfeuer• Brauchtumsfeuer dürfen nur am
Karsamstag und am 21. Juni, der Sonnwendfeier, angezündet werden.

• Ist das Brauchtums-/Lagerfeuer in der
Nähe von weiteren brennbaren Materialien, wie Bäumen oder Sträuchern, aufgebaut?

• Ist ein Eimer mit Wasser oder eine
Schaufel für Erde griffbereit?

• Es dürfen nur pflanzliche Materialen im trockenen Zustand verbrannt werden.

• Die Verlegung des Osterfeuers auf das nächste Wochenende ist verboten!

• Beobachten Sie das Feuer und führen Sie nach dem Löschen Kontrollen durch.

• Bei großer Trockenheit und Wind ist das Anzünden eines Feuers nicht erlaubt.

• Geben Sie versteckten Tieren eine Fluchtmöglichkeit, indem Sie das brennbare Material vor dem Entzünden noch einmal umschichten.

• Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise der steiermärkischen
Landesregierung.

 

Weihnachten: Brandschutztipps für Kerzen/Christbäume

Chreistbaumbrand• Aufklärung der Angehörigen und Kinder
welche Maßnahmen zu treffen sind, falls es zu einem Brand kommt!

• Stehen der Adventkranz bzw. das
Friedenslicht auf einer feuerfesten Unterlage oder auf einer mit Wasser gefüllten Keramikplatte?

• Stehen der Adventkranz, das Friedenslicht bzw. der Christbaum in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien?

• Ist das Reisig des Adventkranzes vor dem Entzünden der Kerze mit Wasser besprüht worden?

• Bewahren Sie den Christbaum bis zum Fest möglichst im Freien auf, am besten mit dem Schnittende im Wasser oder im Schnee!

• Steht der Christbaum kippfest?

• Sind alle Kerzen senkrecht angebracht und ist ausreichen Abstand zu anderem brennbaren Weihnachtsschmuck? Dies ist besonders bei Spritzkerzen zu beachten!

• Stehen ein Eimer bzw. eine Gießkanne befüllt mit Wasser oder ein Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite?

• Sind Partydekorationen wie Lampions, Girlanden etc. gut befestigt und von
brennenden Kerzen oder anderen Feuerquellen weit genug entfernt?

• Besteht genügend Freiraum für Fluchtwege?

 

Silvester: Brandschutztipps für Raketen bzw. Feuerwerk

Feuerwerk• Feuerwerkskörper der Klasse 2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.

• Zünden Sie die Feuerwerkskörper nicht in geschlossen Räumen oder in der Nähe von größeren Menschengruppen an.

• Achten Sie beim Abfeuern von Raketen auf eine kippfeste Abschusseinrichtung.

• Richten Sie den Feuerwerkskörper nicht auf Personen!

• Jeden Feuerwerkskörper nur ein Mal ordnungsgemäß
anzünden!

• Zünden Sie Kracher nicht in Dosen oder Glasflaschen an!

• Sind die Feuerwerksraketen weit genug vom Haus entfernt und vorschriftsmäßig gelagert?